| Der Dieselpartikelfilter
Es sind eine Reihe von Nachrüstlösungen erhältlich, die den strengen Nachrüstlinien entsprechen und eine Allgemeine Betriebserlaubnis haben.
Fahrzeuge ohne Dieselpartikelfilter werden seit dem 01.04.2007 mit einem Steuerzuschlag von 1,20 EURO pro 100 Kubikzentimeter Hubraum belastet. Durch eine Nachrüstung entgehen Sie nicht nur dieser zusätzlichen Besteuerung, Sie profitieren auch von einem höheren Wiederverkaufswert Ihres Fahrzeuges. |